Der SV Engerhafe lädt am 25.07.2020 um 15:00 Uhr zur außerordentlichen Mitgliederversammlung. Aufgrund wichtiger Satzungsänderungen ua. zum Bau einer Flutlichtanlage hoffen wir auf eine rege Beteiligung. Die einzelnen Punkte der Satzungsänderung sind auf der Homepage einsehbar.

Aufgrund der Coronapandemie ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes bei Abständen unter 1,50m Pflicht.

Die Veranstaltung findet unter dem Vordach des Vereinsheim statt,

Paragraph 9:

Vormals:

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird halbjährlich vom Konto eingezogen.

Der Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterung gewähren.

Neu:

Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird halbjährlich vom Konto eingezogen.
Die Mitgliedsbeiträge setzt die Jahreshauptversammlung fest.

Der Vorstand kann auf Antrag Beitragserleichterung gewähren.

§20

Auflösung

Ehemals:

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden
  2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Einrichtung im Sportbereich, die das Vermögen unmittelbar für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.

Neu:

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden
  2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Südbrookmerland.